Um die Gas- und Stromrechnung korrekt erstellen zu können, braucht Ihr Energieanbieter Ihren Zählerstand. Wenn Sie ihn nicht selbst ablesen und fristgerecht mitteilen, wird der Stand geschätzt. Das kann finanzielle Nachteile für Sie haben.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Zählerstand richtig ablesen und wie die Übermittlung an den Netzbetreiber funktioniert.
Der Zählerstand beschreibt, wie hoch der Stromverbrauch innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Ihrem Haushalt ist.
Er wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben und ist maßgeblich für die Berechnung Ihrer Stromrechnung. Der aktuelle Wert wird ermittelt, indem der neue Zählerstand von dem alten subtrahiert (abgezogen) wird.
Je nachdem, was bei Ihrer Jahresabrechnung herauskommt, müssen Sie entweder Geld nachzahlen oder Sie erhalten eine Rückerstattung.
Bei einer vergessenen oder falschen Übermittlung des Zählerstands wird Ihr Stromverbrauch vom Netzbetreiber geschätzt. Das kann für Sie teuer werden, wenn Sie weniger verbrauchen als der Durchschnitt.
In Zukunft sollen Stromzähler mittels moderner Messeinrichtungen aus der Ferne abgelesen werden. Dafür benötigt man jedoch spezielle, intelligente Zähler namens „Smart Meter“. Die Übermittlung erfolgt automatisch über ein integriertes Kommunikationsmodul.
Die meisten privaten Haushalte in Deutschland haben jedoch keinen Smart Meter und werden in der Regel alle 12 Monate aufgefordert, ihren Zählerstand mitzuteilen.
Das Vorgehen bei einem analogen Stromzähler ist denkbar einfach:
Ein digitaler Zähler funktioniert nahezu identisch. Der Unterschied besteht darin, dass die Anzeige des Zählerstands digital über ein Display erfolgt. Dieses finden Sie auf der Vorderseite des Stromzählers.
Auf dem Display sehen Sie zwei Zeilen. Die erste zeigt den aktuellen Stand an, während die zweite Zeile zusätzliche Informationen angibt. Mögliche Nachkommastellen im Display müssen auch hier nicht übermittelt werden.
Wenn die Stromversorgung in Ihrem Haushalt im Moment oder früher einmal über den Nachtstromtarif lief, ist höchstwahrscheinlich noch ein Doppeltarifzähler verbaut. In diesem Fall müssen Sie zwei Zählerstände ablesen – HT und NT.
HT steht für Hochtarif (Tagstrom), während NT Niedertarif (Nachtstrom) bedeutet. Zur Übermittlung an Ihren Netzbetreiber muss sowohl der Wert für HT als auch der Betrag für NT abgelesen werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihren Zählerstand an den Netzbetreiber zu übermitteln. Die gängigsten Methoden sind:
Viele Netzbetreiber haben auf Ihrer Website ein Online-Formular an, über das Sie den Zählerstand mitteilen können.
Ähnlich wie das Online-Formular auf der Website bieten digitale und führende Netzbetreiber darüber hinaus praktische Apps zur Verwaltung von Energiethemen an. Oft muss man dann ein Foto des Zählerstands mit dem Handy hochladen.
Viele Netzbetreiber akzeptieren auch eine telefonische Übermittlung des Zählerstands. Achten Sie hier auf die Bürozeiten.
Falls keine der oben genannten Methoden möglich ist, können Sie den Zählerstand auch per Post über eine Ablesekarte mitteilen.
In der Regel erhalten Sie eine Aufforderung zur Ablesung postalisch zusammen mit der Ablesekarte. Beachten Sie die individuellen Fristen auf dem Schreiben. Meistens haben Sie eine Woche Zeit, um die Daten zu übermitteln.
Damit der Zählerstand korrekt erfasst und zugeordnet werden kann, ist es wichtig, alle relevanten Informationen anzugeben. Dazu gehören:
Die meisten Netzbetreiber stellen ein Musterformular zur Verfügung, damit Sie nichts vergessen.
Falls Ihr Stromanbieter Ihnen doch die Möglichkeit gibt, Ihren Zählerstand in einem formlosen Schreiben per E-Mail oder postalisch weiterzugeben, können Sie diese Mustervorlage verwenden:
Leider gibt es immer wieder vereinzelte Stromanbieter, die mit der Stromrückzahlung auf sich warten lassen. Oder noch schlimmer – gar nicht erst zahlen.
Wenn Sie an so einen Anbieter geraten sind, empfiehlt es sich, direkt in der E-Mail zum Zählerstand eine Warnung auszusprechen.
Das hat zwei Vorteile: Auf der einen Seite umgehen Sie die 4-wöchige Frist, die der Stromanbieter hat, um die Kundenbeschwerde zu lösen. Auf der anderen Seite machen Sie unmissverständlich, dass Sie Ihre Rechte kennen.
Für diesen Fall haben wir Ihnen auch wieder eine Vorlage vorbereitet:
Die meisten Stromanbieter benötigen von Ihnen nur einmal im Jahr den aktuellen Zählerstand. Wenn Sie jedoch umziehen oder den Anbieter wechseln, werden daraus zweimal.
Bei einem Umzug müssen Sie den Endzählerstand Ihres alten Zuhauses übermitteln und nach dem Einzug in Ihre neue Wohnung den Anfangszählerstand notieren.
Bei einem Anbieterwechsel teilen Sie denselben Zählerstand sowohl Ihrem vorherigen als auch Ihrem neuen Stromversorger mit.
Ihr derzeitiger Anbieter benötigt diese Information, um Ihnen eine abschließende Rechnung zu erstellen, während Ihr neuer Anbieter sie braucht, um den Beginn Ihrer Stromversorgung korrekt zu dokumentieren.
Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Ummeldung und Anbieterwechsel.
Wir raten dazu, vor einem Wechsel des Anbieters die Tarife sorgfältig miteinander zu vergleichen.
Wie bereits erwähnt, läuft die Übermittlung Ihres Stromverbrauchs bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich ab. Um Ihnen die Auswahl zu erleichtern, haben wir die folgende Übersicht für Sie erstellt:
Lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab und übermitteln Sie diesen fristgerecht, andernfalls haben Sie mit finanziellen Nachteilen zu rechnen. Nutzen Sie die gängigsten Methoden zur Übermittlung (Online-Formular, App, Telefon) oder ganz einfach unser Musterschreiben.
Wir empfehlen Ihnen außerdem, Ihren Zählerstand regelmäßig zu überprüfen und den Stromverbrauch selbst zu berechnen. Notieren Sie sich die Zählerstände ebenfalls. So sind Sie in der Lage, eventuelle Abweichungen frühzeitig festzustellen und deren Ursache auf den Grund zu gehen.