Mini-Solaranlagen sind eine fantastische Möglichkeit, kostengünstig Strom selbst zu produzieren. Denn Balkonkraftwerke sind in ihrer Anschaffung besonders preiswert.
Immer mehr deutsche Haushalte wollen daher eine Steckersolaranlage bei sich im Garten oder auf dem Balkon aufstellen. Doch wer Strom erzeugt, musste die Anlage bisher noch anmelden.
Welche Änderungen 2024 in Kraft getreten sind, welche Konsequenzen und Strafen folgen können, wenn Sie von einer Abmeldung absehen, erfahren Sie hier.
Außerdem können Sie in einem kurzem Video sehen, wie Sie sich ganz einfach bei der Bundesnetzagentur anmelden, um Strafen zu vermeiden.
Vielleicht haben Sie schon einmal gehört, dass Steckersolaranlagen, früher auch häufig „Guerilla PV-Anlagen“ genannt, ab 600 Watt Leistung von einem Fachbetrieb installiert und angemeldet werden müssen. Die Leistung bezieht sich in diesem Fall auf den Wechselrichter.
Das ist nicht mehr richtig, denn das Solarpaket 1 wurde endgültig vom Bundestag verabschiedet.
Wir halten also fest: Wirklich alle Balkonkraftwerke müssen aktuell noch angemeldet werden – allerdings nur noch bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister, insofern das Balkonkraftwerk über 800 Watt nicht hinaus geht.
Hintergrund ist der, dass auch Balkonkraftwerke potenziell in das öffentliche Stromnetz einspeisen können. Somit wollen die verantwortlichen Stellen informiert sein.
Da der Stromertrag von Mini-Solaranlagen jedoch überschaubar ist, wird in der Regel alles direkt von den ständig laufenden Haushaltsgeräten verbraucht.
Als Konsequenz sparen sich viele Privatpersonen einfach die Anmeldung, um sich die Bürokratie zu ersparen.
Dass diese Vernachlässigung aber mit Bußgeldern und Strafen belegt ist, ist nicht jedem klar. Welche Strafen auf Sie zukommen können, haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.
Bevor wir auf den Strafkatalog eingehen, muss der gesetzliche Hintergrund geklärt werden.
Alle PV-Anlagen fallen unter den § 9 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Dieser schrieb bis 2023 vor, dass Solaranlagen bis zu einer Gesamtleistung von 25 Kilowatt maximal 70 Prozent ihres produzierten Stroms ins öffentliche Netz einspeisen dürfen.
Hierfür ist ein Wechselrichter notwendig, der die Strommenge auf den zugelassenen Höchstwert drosselt.
Nun kommt der Knackpunkt: Es gibt keine Untergrenze in dieser Regelung.
Folglich werden auch Balkonkraftwerke von diesem Paragraphen miteinbezogen. Das bedeutet für Mini-Solaranlagenbesitzer, dass die Nichtanmeldung mit Strafen belegt ist.
Dabei sei jedoch auch gesagt, dass bis heute noch kein Fall bekannt ist, bei dem es zu einer Klage durch den Netzbetreiber kam.
Wird eine Mini-PV-Anlage nicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese kann nach § 95 des Energiewirtschaftsgesetzes mit einem Bußgeld von maximal 50.000 € bestraft werden.
In der Realität fällt die Strafe jedoch deutlich geringer aus.
Hinzukommt, dass seit Sommer 2022 neue Regelungen in Kraft getreten sind. So kommen auf Betreiber nicht konformer Solaranlagen zukünftig Strafzahlungen an den Netzbetreiber zu.
Nicht konforme Anlagen waren z. B. solche, die den falschen Stromzähler verwenden, keinen regelkonformen Wechselrichter haben oder mehr als 800 Watt Leistung erbringen.
Die Strafzahlungen betragen bis zu zehn Euro monatlich pro Kilowatt installierte Leistung. Beachten Sie in diesem Fall, dass der Netzbetreiber unter „installierte Leistung“ nicht den Wechselrichter versteht. Stattdessen bezieht er sich auf die Gesamtleistung der Solarmodule.
Hier ein Zahlenbeispiel: Wenn Ihr Balkonkraftwerk aus einem Modul mit 400 Watt Leistung besteht, beträgt die monatliche Strafzahlung 4 Euro. Das sind 48 Euro im Jahr. Je nach Kaufpreis hätte das große Auswirkungen auf die jährliche Rentabilität Ihrer Anlage.
Sorgen Sie auch dafür, dass Sie alle notwendigen Komponenten beschaffen, die eine konforme Nutzung gewährleisten.
An dieser Stelle weisen wir daraufhin, dass eine Durchsetzung der Strafzahlungen im Moment in vielen Fällen unwahrscheinlich ist. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland ein Großteil der Balkonkraftwerke nicht angemeldet ist.
Diese ganzen Guerilla-PV-Anlagen zu identifizieren, ist für den Stromnetzbetreiber kaum möglich. Außerdem würde eine zu starke Sanktionierung hinsichtlich der Energiewende falsche Signale an Haushalte senden.
Wer sich jedoch lieber auf der gesetzeskonformen Seite bewegen möchte, sollte sich bisher noch kurz nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks um die Anmeldung kümmern.
Vergewissern Sie sich nochmals im Detail, wie Sie in nur wenigen Schritten Ihr Balkonkraftwerk richtig anmelden und nutzen unseren kostenlosen Vordruck zur Anmeldung, nützliche Checklisten sowie Tipps und Tricks.
In unserem Video-Ausschnitt sehen Sie, wie einfach die Anmeldung im Marktstammdatenregister tatsächlich ist.