Mini-Solaranlagen gibt es schon seit Längerem. Doch erst erst seit Kurzem boomt das Geschäft. Immer mehr Privatpersonen in Deutschland wollen eine Steckersolaranlage anmelden. Dabei ist es jedoch nicht immer ganz eindeutig, wie die Anmeldung funktioniert.
Wann muss ein Balkonkraftwerk überhaupt angemeldet werden? Welche Änderungen treten durch das Solarpaket 1 in Kraft. Und was passiert, wenn man aktuell nicht anmeldet? Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihren Fragen rundum die Anmeldung von Balkonkraftanlagen. Ein Video mit praktischer Anleitung ist auch dabei.
Wer eine günstige Lösung sucht, schnell und einfach Solarstrom zu produzieren, liegt mit Balkonkraftwerken genau richtig. Diese waren früher auch häufig unter dem Namen „Guerilla PV-Anlage“ bekannt.
Der Vorteil einer Mini-Solaranlage ist offensichtlich: Bei einer Ausgangsleistung von maximal 800 Watt kann sie prinzipiell von jedem aufgestellt werden.
Bei Mietwohnungen empfiehlt es sich dennoch, eine Genehmigung des Vermieters vorab einzuholen. So vermeiden sie mögliche Streitereien im Nachgang. Im Anschluss gibt es nur noch ein paar rechtliche Dinge zu beachten. Hierzu gehört die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur.
Bevor wir auf die einzelnen Schritte eingehen, möchten wir auf die neuen Regelungen dieses Jahres hinweisen. Die Bundesregierung hat das Solarpaket 1 beschlossen und dieses ist in Kraft treten.
Seit Beschluss ist nur noch die Anmeldung im Marktstammdatenregister notwendig. Die Anmeldung beim lokalen Stromnetzbetreiber ist mittlerweile entfallen.
Hier sehen Sie die notwendigen Schritte zur Anmeldung auf einen Blick:
Wie Sie die jeweiligen Schritte im Detail erledigen und worauf Sie speziell achten müssen, erfahren Sie nun Schritt für Schritt.
Wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen und eine Balkonkraftanlage installieren möchten, ist eine Zustimmung Ihres Vermieters in der Regel erforderlich. Wenn Sie nicht mieten, können Sie diesen Schritt natürlich überspringen.
Werfen Sie als erstes einen Blick in den Mietvertrag. Suchen Sie hier nach Klauseln, die die Installation von PV-Modulen am Balkon oder an der Fassade regeln. In den meisten Fällen sind Vermieter nicht grundsätzlich gegen die Installation einer Balkonkraftanlage, solange sie fachmännisch installiert wird.
Solle es im Mietvertrag eine Klausel gegen die Installation geben, sprechen Sie Ihren Vermieter mal an und fragen Sie nett, ob er/sie bereit wäre, die Meinung zu ändern. Falls Sie hier auf taube Ohren stoßen, verweisen Sie auf das Gerichtsurteil des Amtsgerichts Stuttgart vom 30. März 2021 (AG Stuttgart, AZ 37 C 2283/20).
Das Gericht entschied, dass Vermieter die Installation einer Mini-PV-Anlage nicht grundsätzlich verbieten dürfen, da diese zum Staatsziel Umweltschutz beiträgt.
Sollte es im Mietvertrag keine klare Regelung dazu geben, empfiehlt es sich dennoch, mit dem Vermieter zu sprechen. So vermeiden Sie zukünftige Streitigkeiten.
Sollten die Module an der Hauswand, dem Dach oder der Balkonbrüstung befestigt werden, müssen Sie zwingend eine Genehmigung einholen.
Sie müssen nun die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vornehmen. Die Frist dafür beträgt 1 Monat nach Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks.
Die Eintragung erfolgt online. Rufen Sie dafür einfach den obigen Link auf. Entscheiden Sie nun, ob Sie die Anmeldung durch Dritte durchführen lassen möchten oder Sie es selbst erledigen.
Bedenken Sie dabei: Die Anmeldung ist für Privatpersonen recht einfach und Fachbetriebe verlangen für die Anmeldung eine Vergütung.
Ihre Anlage soll zu einem späteren Zeitpunkt erweitert werden? Keine Sorge. Das ist völlig unproblematisch. Melden Sie sich einfach wieder mit Ihren Zugangsdaten im Marktstammdatenregister an und ändern Sie Ihre Daten entsprechend.
Um Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister anzumelden, benötigen Sie zunächst ein Benutzerkonto. Danach tragen Sie die folgenden Informationen ein:
Hinweis: Alle technischen Informationen finden Sie im Datenblatt Ihrer Anlage. Auẞerdem können Sie hier das offizielle Informationsblatt zur Anmeldung im Marktstammdatenregister einsehen.
In unserem Video zeigen wir Ihnen, wie einfach die Anmeldung tatsächlich ist.
Warum muss man ein Balkonkraftwerk eigentlich anmelden? Schließlich entstehen Ihnen durch die Anmeldung keine Vorteile. Der Grund ist folgender: Da eine Steckersolaranlage theoretisch Strom in das öffentliche Stromnetz einspeisen kann, muss sie den verantwortlichen Stellen bekannt sein.
Im schlimmsten Fall fallen Sie unter den § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV). Dieser bezeichnet eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in dreistelliger Höhe.
In manchen Fällen kann es sogar zu einer Trennung des Anschlusses vom Stromnetz führen. Bisher ist jedoch noch kein Fall einer Strafe bekannt.
Weitere Infos zu möglichen Strafen bei einer Nichtanmeldung lesen Sie hier.
Ihr Stromzähler muss im Rahmen der Neuerungen des Solarpaket 1 nicht mehr zwingend ausgetauscht werden. Alte Stromzähler mit einer Drehscheibe (Ferraris-Zähler) müssen zwar ersetzt werden, aber nicht von Ihnen und sofort.
Ihr alter Zähler kann solange weiter genutzt werden, bis Ihr Netzbeteiber einen digitalen Stromzähler installiert.
Das Problem eines Ferraris-Zählers liegt darin, dass der Strom in beide Richtungen fließen kann. Er läuft also rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. Deshalb gilt dies auch nur als temporäre Lösung, bis Zu- und Abgänge durch einen modernen Zähler mit elektronischer Erfassung gemessen werden können.
Was der richtige Stromzähler für Ihr neues Balkonkraftwerk ist, lesen Sie hier im Detail: Stromzähler für Balkonkraftwerke
Die Anmeldung kann bei der Bundesnetzagentur in nur wenigen Schritten erledigt werden. Alles, was Sie dafür benötigen, ist das technische Datenblatt Ihrer Anlage sowie den Namen Ihres Stromnetzbetreibers.
Nutzen Sie unsere Checklisten, um Ihnen die Anmeldung zu erleichtern.
Sofern der Wechselrichter Ihrer Anlage maximal 800 Watt Leistung hat, können Sie Ihr Balkonkraftwerk ganz einfach selbst anmelden. Bei leistungsstärkeren Modellen müssen die Installation und die Anmeldung hingegen durch einen Fachbetrieb vorgenommen werden.