Balkonkraftwerke bis 600 Watt galten lange als die Obergrenze für die vereinfachte private Stromerzeugung. Das hat sich aber in Deutschland im Mai 2024 geändert.
Wie die Gesetzeslage aktuell aussieht, wann die neue Regelung in Kraft tritt und was Ihnen 800 Watt oder mehr wirklich bringen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Seit der Einführung von Balkonkraftwerken ist die private Erzeugung von Solarstrom kinderleicht. Für die Montage braucht man weder einen Elektriker noch die Erlaubnis des Vermieters. Die Einspeiseleistung des Wechselrichters ist mittlerweile bis 800 Watt erlaubt.
Das Gesetz sah bisher in Deutschland vor, dass alle Anlagen mit mehr als 600 Watt Nennleistung durch einen Elektriker durchgeführt und beim Netzbetreiber angemeldet werden müssen. Das hat sich mittlerweile im Zuge des Solarpaket 1 geändert.
Damit zieht Deutschland anderen Ländern, wie Österreich oder Luxemburg beispielsweise, nach. Hier liegt die Grenze schon länger bei 800 Watt, welche sich an der EU-Richtlinie 2016/613 orientiert. Diese Bestimmung besagt, dass (Strom-)Erzeugungsanlagen bis 800 Watt als nicht relevant für das Stromnetz gelten und deshalb nicht meldepflichtig seien.
Im Kampf für den Klimaschutz und im Zuge des anhaltenden PV-Trends entflammte die 600 Watt-Debatte immer wieder. Die Frage der Grenzerhöhung in Deutschland bezog sich nicht mehr darauf, ob, sondern wann sie stattfinden wird.
Am 16. Mai 2024 ist das Solarpaket 1 in Kraft getreten und Beschlüsse rund um Balkonkraftwerke, Solaranlagen auf Dachanlagen, Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbegebäuden, Freiflächenanlagen, Mieterstrom und Stromspeicher gefasst.
Wie bereits erwähnt ist nun auch der Betrieb einer Steckersolaranlage mit 800 Watt ohne Anmeldung beim Netzbetreiber legal. Dafür müssen diese jedoch unbedingt im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet sein.
Für die Installation von 900 Watt müssen Sie weiterhin zusätzlich den Netzbetreiber informieren und einen Elektroinstallateur hinzuziehen.
In den meisten Fällen bestehen Mini-PV-Anlagen aus einer Kopplung mehrerer, kleinerer Module. Besonders beliebt ist die Verbindung von zwei 400 Watt oder 450 Watt Paneelen.
Hinweis: In der Praxis hakt der Netzbetreiber nicht bei Ihnen nach, ob Sie eine Mini-PV-Anlage unangemeldet betreiben. Denn der Stromertrag ist hier vergleichsweise gering. Somit kommt es bei unangemeldeten Balkonkraftwerken in der Praxis meistens nicht zu Strafen.
Wann die Anmeldung von Mini-PV-Anlagen notwendig ist und welche Strafen bei Nichtanmeldung folgen können, sollten Sie wissen.
Wichtig ist allenfalls unbedingt die Beachtung der Installationsvorschrift! Hierfür ist die Montage durch einen zertifizierten Fachbetrieb vorgeschrieben. Im Ernstfall haften sonst Sie und Ihre Garantie erlischt.
Sie können ein Balkonkraftwerk mit einer Leistung von 1.200 Watt nur dann anbringen, wenn es wie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach oder an der Fassade angebracht wird. Bei dieser Größe fällt es dann allerdings aus der Kategorie „Balkonkraftwerk“ heraus.
Der Grund dafür ist der erwartete Überschuss an produziertem Solarstrom. In diesem Fall sind neben der Anmeldung auch technische Zusatzinstallationen wie spezielle Stromzähler, ggf. Speichersysteme und Verteiler erforderlich. Die Gesamtleistung von 1.200 Watt reicht nämlich aus, um mehrere Wohnräume mit Strom zu versorgen.
Zudem gilt es, besondere Genehmigungen bei der Montage auf Mietbalkonen zu beachten. Hierzu sind Sie verpflichtet, sich mit der Wohnungseigentümergemeinschaft abzustimmen. Dabei können jedoch keine Verbote für einzelne Mieteigentümer ausgesprochen werden.
Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 800 Watt wurde mit dem Solarpaket 1 beschlossen. Namhafte Akteure wie der VDE, der Bundesverband der Verbraucherzentralen und das Umweltbundesamt haben sich bereits in der Vergangenheit mehrfach für eine Anpassung der bestehenden Regelung ausgesprochen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat es im Mai 2024 letztlich über die Bühne gebracht.
Neben einer Erhöhung der Bagatellgrenze auf 800 Watt hat das Umweltministerium außerdem eine Lockerung der strengen Anmeldevorschriften umgesetzt. So ist die Anmeldung beim Netzbetreiber ganz entfallen (bis 800 Watt). Jetzt ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister notwendig.
Des Weiteren wird der Schuko-Stecker bis 800 Watt geduldet. Der VDE hatte sich bislang vehement für einen Anschluss per Wieland-Stecker ausgesprochen.
Es ist zwar prinzipiell beides möglich, doch gerade dieses Thema hat unter Anlagebetreibern und Elektroinstallateuren häufig zu hitzigen Debatten und Unsicherheiten geführt.
Zu guter Letzt hat man über eine Abschaffung des Stromzählers mit Rücklaufsperre diskutiert. Dieser wird nun geduldet, bis der Netzbetreiber einen neuen, digitalen Stromzähler installiert.
Durch die Duldung des rückwärtsdrehenden Stromzählers verschwindet der eingespeiste Strom nicht mehr unvergütet im Netz. Der eingespeiste Strom wird also effektiv „gutgeschrieben“.
Bevor Sie sich für eine leistungsstärkere Anlage entscheiden, klären wir zunächst die Frage der Wirtschaftlichkeit. Denn nur wenn sich das Ganze am Ende für Sie rechnet, spielen die neuen Energiegesetze für Sie überhaupt eine Rolle.
Denn, vergessen Sie nicht, dass leistungsstärkere Module und Wechselrichter mit einem höheren Anschaffungspreis verbunden sind!
In bestimmten Situationen kann die Anschaffung von leistungsstärkeren Modulen dennoch sinnvoll sein. Nachfolgend sehen Sie die wichtigsten Kriterien:
Ob sich ein Balkonkraftwerk mit Speicher lohnt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Tipp: Hier finden Sie eine komplette Auflistung aller Förderungen für Balkonkraftwerke in Deutschland.
In den meisten Fällen ist eine Erweiterung einer Mini-Solaranlage nicht möglich. Denn handelsübliche 800 Watt-Wechselrichter verfügen nur über zwei Anschlüsse für den Eingangsstrom der Solarpaneele. Folglich können Sie nicht einfach so ein drittes Modul anhängen.
Hierfür benötigen Sie ein Set mit einem noch leistungsstärkeren Wechselrichter, wofür Sie dann auch Hilfe bei der Installation und Anmeldung durch einen Fachbetrieb benötigen.
Ein Einzelfällen ist die Erweiterung aber doch möglich. Hier werden zusätzliche Module einfach zusammen mit einem weiteren Wechselrichter installiert.
Auf Ihrem Balkon thront bereits eine hart arbeitende Mini-PV-Anlage? Und nun stellt sich die Frage, ob diese ausgetauscht werden soll? Dann haben Sie gegenüber angehenden PV-Anlagen-Besitzern einen großen Vorteil: Sie können ganz genau nachvollziehen, wie viel Solarstrom sie tatsächlich erzeugen.
Um das zu ermitteln, verwenden Sie einfach ein geeignetes Messgerät wie beispielsweise ein Energiekostenmessgerät, eine intelligente Steckdose oder einen WLAN-fähigen Wechselrichter.
Wenn die Leistung Ihres Balkonkraftwerks regelmäßig an die 600 Watt-Grenze heranreicht, könnte sich ein Umstieg auf einen Wechselrichter mit 800 Watt auszahlen. Andernfalls lohnt sich der Wechsel meistens nicht.
Beachten Sie bei Ihrer Überlegung allerdings die aktuelle Regelung zu Stromzählern mit Rücklaufsperre. Durch den Sonnenstand wird der meiste Solarstrom dann erzeugt, wenn man nicht zuhause ist. Überschüssiger Strom wird also an den Netzbetreiber verschenkt, wenn kein Batteriespeicher vorhanden ist.
Wenn Sie darüber nachdenken, sich ein Balkonkraftwerk zuzulegen, sollten Sie unbedingt unser Video ansehen.
In diesem umfassenden Leitfaden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie einfach der Aufbau ist, wie die Anmeldung beim Marktstammdatenregister reibungslos verläuft und wie Sie Ihre grüne Stromproduktion optimal überwachen können.
Erfahren Sie außerdem, wie Sie Ihre Einsparungen im Blick behalten und so langfristig profitieren.
Wir haben uns ein Balkonkraftwerk – das Basic Roof 890 bifazial (Flachdach) – in Absprache mit der Firma Balkonstrom für einen Test bereitstellen lassen, eigenhändig aufgestellt und das gesamte technische Zubehör unter die Lupe genommen.
In Deutschland wurde eine Anhebung der Bagatellgrenze von 600 auf 800 Watt beschlossen und viele bürokratische Hürden wurden genommen.
Größere Anlagen können dann sinnvoll sein, wenn ausreichen Platz und ein hoher Stromeigenbedarf vorhanden sind. Allerdings sind dabei höhere Anschaffungskosten und ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand zu berücksichtigen. Wir empfehlen eine individuelle Planung und Beratung durch einen Fachbetrieb.
Grundsätzlich ist auch jetzt der Betrieb von 900 oder 1.200 Watt Balkonkraftwerken möglich. Hier gilt es jedoch unbedingt die Anschlussrichtlinien zu beachten.