Hinter Voxenergie steckt die Primaholding GmbH mit Sitz in Berlin. Das Unternehmen wurde 2008 gegründet und bietet seinen Kunden Strom-, Gas- und Telekommunikationspakete an. Seit Längerem fällt Voxenergie jedoch verstärkt durch Kundenbeschwerden negativ auf.
Die häufigsten Gründe sind: Unberechtigte Werbeanrufe, untergeschobene Verträge ohne aktive Zustimmung, fehlende Reaktion auf Kündigungs- und Widerrufsanfragen sowie unzulässige Preiserhöhungen trotz Preisgarantien.
Die Bundesnetzagentur hat ein Aufsichtsverfahren gegenüber der Voxenergie GmbH eingeleitet und der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage eingereicht. Im Zuge dessen wurde ein Vergleich geschlossen und Voxenergie dazu verpflichtet, rechtswidrige Preiserhöhungen gegenüber privaten Haushalten zurückzunehmen.
Bei Missachtung folgt ein Zwangsgeld in Höhe von 100.000 Euro.
In den letzten paar Monaten hat sich die durchschnittliche Bewertung deutlich verbessert. Allerdings zeigt Trustpilot auch die folgende Meldung an. Anscheinend gab es eine ganze Reihe gefälschter positiver Bewertungen, die daraufhin gelöscht wurden. Es ist daher fraglich, ob die noch über gebliebenen Bewertungen noch 100 % echt sind.
Wir haben positive Bewertungen gefunden, die mehrfach im gleichen Wortlaut, jedoch unter verschiedenen Namen erscheinen. Zudem sind diese recht aktuell, was eindeutig zeigt: Das Aufsichtsverfahren und der Vergleich haben keine vertrauenswürdige Änderung herbeigeführt.
Zudem werden einige positive Bewertungen mit 5 Sternen vergeben. Die Inhalte sind jedoch zu 100 % negativ und die Autoren warnen ausdrücklich vor dem Unternehmen.
Hinweis: Unten auf dieser Seite finden Sie Bewertungen echter Kunden und können Ihre eigene abgeben.
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Egal ob Strom, Gas oder Mobilfunk – Voxenergie bietet alle Services aus einer Hand und wirbt damit, ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Kunden können über die Website einen Tarifrechner nutzen, in dem sie ihre Postleitzahl, Haushaltsgröße und den Jahresverbrauch eingeben.
Doch entgegen dieser nutzerfreundlichen Oberfläche raten zahlreiche Kunden zur Vorsicht, da viele von unerwarteten Vertragsbedingungen und versteckten Preiserhöhungen berichten.
Ein Beispiel hierfür stammt von einer Kundin, die einen Tarif zu 29,02 Cent pro kWh vereinbarte, jedoch vor Vertragsbeginn im darauffolgenden Februar eine Nachricht mit einer neuen Preisberechnung von 44,02 Cent pro kWh erhielt.
Als die Kundin daraufhin von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollte, antwortete ihr niemand aus dem Kundenservice. Als die Kundin sich weigerte, den Abschlag zu zahlen, drohte das Unternehmen ihr mit einer Betrugsanzeige. Hier können Sie diesen Fall und noch einige andere im Detail nachlesen.
Die untergeschobenen Verträge sind kein Wunder, wenn man bedenkt, dass Tarife bei Voxenergie nicht online abgeschlossen werden können. Denn der Tarifrechner spuckt immer nur einen einzigen Tarif aus. Das bedeutet weder Auswahlmöglichkeit noch Transparenz für den Kunden.
Anschließend wird man darauf hingewiesen, dass Tarife nur per Telefon geschlossen werden. Das führt dazu, dass viele Verbraucher ungewollt, unbewusst oder auch rechtswidrig Verträge abschließen, die sie so gar nicht besprochen oder bestätigt haben.
Zugesagte Konditionen können häufig im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden.
Anmerkung: Auch was den Strom- oder Gasmix bei Voxenergie angeht, findet man auf der Website keine Hinweise zur Herkunft.
Bei den Telefonangeboten für Mobilfunk und DSL sieht es nicht anders aus.
Diese und ähnliche Beschwerden führten dazu, dass die Verbraucherzentralen im Oktober 2022 rechtliche Schritte gegen Voxenergie einleiteten, was schließlich in einem außergerichtlichen Vergleich endete.
Seit März 2024 können Kunden überhöhte Beträge zurückfordern oder früher aus den Verträgen austreten. Zudem sieht der Vergleich reduzierte Preise vor, die bis Ende 2024 durch den Vergleich in Anspruch genommen werden können. Kunden müssen sich dabei lediglich auf den Vergleich berufen.
Die Bundesnetzagentur überwacht die Preiserhöhungen und Geschäftsbedingungen von Voxenergie weiterhin. Die Verbraucherzentralen sind ebenfalls aktiv und unterstützen betroffene Kunden in Kooperation mit der Behörde.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis wirkt im ersten Moment sehr attraktiv. Für nur 9,95 Euro im Monat (ab dem 13. Monat 12,95 Euro) erhält man eine Telefon-Flatrate in alle deutschen Mobilfunk- und Festnetznetze. Wer noch etwas Internet dazu haben möchte, kriegt für 14,95 Euro (ab dem 13. Monat 19,95 Euro) noch eine 3 GB Internet-Flat.
Einen DSL-Vertrag inkl. WLAN-Router und Flatrate ins deutsche Festnetz bekommt man bei einer Laufzeit von 24 Monaten für 29,95 Euro monatlich bzw. mit einer zusätzlichen Flatrate ins deutsche Mobilfunknetz für 34,95 Euro.
Doch schon auf der Website wird wieder auf die Telefon-Hotline verwiesen. Tarifabschlüsse auch hier sind grundsätzlich telefonisch abzuschließen. Nach Ablauf der Frist berichten Kunden von automatischen Vertragsverlängerungen, die man angeblich am Telefon zugesagt hätte.
Gehören Sie auch zu denen, die händeringend versuchen, aus einem Voxenergie-Vertrag wieder herauszukommen? Dann passen Sie nun gut auf.
Seit 2024 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Vergleich mit Voxenergie, der Primastrom GmbH und verwandten Unternehmen abgeschlossen, der betroffenen Kunden erlaubt, einfacher aus bestehenden Verträgen auszutreten oder Rückzahlungen für überhöhte Kosten zu erhalten.
Für eine Kündigung oder den Widerruf reicht es aus, eine E-Mail mit Bezug auf diesen Vergleich an die spezifische E-Mail-Adresse von Voxenergie zu senden, um so von den vereinbarten Vorteilen zu profitieren.
Kunden haben bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, entsprechende Schritte einzuleiten, um entweder ihre Kündigung durchzusetzen oder überhöhte Gebühren zurückzufordern.
Mit unseren Tipps, die so auch von der Verbraucherzentrale empfohlen werden, können Sie sich voraussichtlich einen Rechtsanwalt sparen.
Nachfolgend finden Sie die vollständige Vorgehensweise der Verbraucherzentrale zusammengefasst:
Wenn Sie noch zweifeln, was genau Ihre Rechtsgrundlage gegenüber Voxenergie oder Primastrom ist, so haben wir Ihren Anspruch kurz zusammengefasst.
Energieanbieter dürfen ihre Preise nicht ohne Benachrichtigung ihrer Kunden erhöhen. Außerdem muss man seinen Kunden mit der Erhöhung gleichzeitig ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen einräumen.
Dass Voxenergie nun schon mehrfach dagegen verstoßen hat, ist der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bekannt. Mehrere Kunden haben die VZB schriftlich informiert, dass Preiserhöhungen erst bei der Jahresabrechnung aufgefallen sind.
Aus diesem Grund ging nicht nur die Bundesnetzagentur, sondern auch die VZB gegen Voxenergie vor. Neben den ursprünglichen Abmahnungen hat die Verbraucherzentrale weitere Klagen eingereicht.
Eine wichtige Musterfeststellungsklage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) endete im März 2024 im bereits erwähnten Vergleich, der betroffenen Kunden Rückzahlungen und vereinfachte Vertragskündigungen ermöglichte.
Gleichzeitig laufen jedoch weitere Verfahren: So wurde im Juli 2024 eine Unterlassungsklage beim Kammergericht Berlin eingereicht, die sich gegen rechtswidrige Vertragsbedingungen von Voxenergie richtet.
Diese neue Klage fordert, dass einseitige Preiserhöhungen ohne ausreichende Ankündigung unterlassen werden müssen, und betrifft auch andere unzulässige Klauseln in den Verträgen
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die von der Verbraucherzentrale vorgeschlagenen Maßnahmen zunächst ignoriert werden. Sie sind dennoch wichtig und richtig, damit Sie auf der sicheren Seite sind.
Sollten Sie bei Widerruf keine Bestätigung erhalten, so sollten Sie die Widerrufserklärung unverzüglich erneut verschicken. Dieses Mal aber als Einschreiben mit Rückschein. Fordern Sie dabei eine Bestätigung des Zugangs an.
Das haben Sie sowieso von Anfang an gemacht? Trotzdem kein Erfolg gehabt? Dann geht es weiter mit den nächsten Schritten.
Das 14-tägige Widerrufsrecht ist gesetzlich geregelt. Lassen Sie sich Ihren Widerruf durch ein Einschreiben mit Rückschein bestätigen, falls es im Nachgang zu Problemen kommt.
Sie haben alles in Ihrer Machtstehende getan? Voxenergie hat sich vielleicht sogar mittlerweile zurückgemeldet, doch das Problem ist aus Ihrer Sicht nicht geklärt bzw. schlimmer als vorher? Dann hilft nur noch die Schlichtungsstelle Energie.
Diese kann von Stromkunden kostenfrei eingeschaltet werden, um die Situation durch einen Dritten neutral beurteilen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie dem Energieanbieter zuvor die Beschwerde „per E-Mail, telefonisch oder mündlich im Kundencenter“ mitgeteilt hat.
Anschließend haben Sie diesem 4 Wochen Zeit eingeräumt, auf die Beschwerde zu reagieren. Sind Sie anschließend der Meinung, dass auf einen rechtmäßigen Anspruch nicht eingegangen wurde, beginnt der Prüfvorgang der Schlichtungsstelle Energie.
Alternativ haben Sie in so einem Fall auch die Möglichkeit einen Anwalt zu beauftragen. Dieser kann Ihnen bei folgenden Vertragsangelegenheiten helfen:
Sobald sich Voxenergie mit der Bestätigung des Widerrufs, der Anfechtung bzw. Kündigung nach Erhalt eines Einschreibens in Verzug befindet, muss Voxenergie die Kosten für einen eingeschalteten Rechtsanwalt bezahlen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verfügen Sie als Verbraucher ein Auskunftsrecht hinsichtlich der zur eigenen Person gespeicherten Daten. Dieses Recht ist sehr nützlich im Fall von widerrechtlichen Telefonanrufen von Voxenergie, für die man dem Unternehmen nie die Berechtigung erteilt hat.
Unter Bezug auf Artikel 15 Absatz 3 der DSGVO können Sie Voxenergie dazu auffordern, Auskunft über Art, Inhalt und Zweck der gespeicherten Daten zu erteilen. Somit finden Sie schnell heraus, ob die telefonischen Kontaktaufnahmen von Voxenergie rechtswidrig waren.
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich auf das Verbot hin, Verbrauchern ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Des Weiteren muss die Einwilligung für den Verbraucher „transparent und verständlich“ mitgeteilt worden sein.
Häufige Fallen sind Gewinnspiele, bei denen nicht transparent auf eine Werbeeinwilligung hingewiesen wurde. Eine solche Einwilligung wäre laut Bundesnetzagentur nicht wirksam.
Wem so etwas zugestoßen ist, kann bei der Bundesnetzagentur ganz einfach und bequem online eine Beschwerde einreichen. Der Bundesnetzagentur ist es möglich, im Falle unerlaubter Werbeanrufe Strafgelder zu verhängen. Voxenergie ist deswegen bereits von der Bundesnetzagentur vor dem Landgericht Berlin verklagt worden.